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Hochschule für Angewandte Kunst in Wien http://www.dieangewandte.at/

Die Hochschule für angewandte Kunst in Wien ist gemäß § 1 Abs. 1 des Bundesgesetzes Nr. 54 vom 21. Jänner 1970 (Kunsthochschul-Organisationsgesetz) in der derzeit gültigen Fassung eine den Universitäten gleichrangige Einrichtung des Bundes.

Sie dient der Pflege und der Erschließung der Künste, der Kunstlehre sowie in diesem Zusammenhang auch der Forschung und der wissenschaftlichen Lehre.


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Kommentar 1995:

71133 - university of applied arts - hold the line please Die gesetzliche Gleichstellung von Kunst & Wissenschaften ermöglicht wissenschaft-liche Einrichtungen an österr. Kunsthochschulen. Das bedeutet im Klartext, daß jedes Angebot, das unter "Theorie" geläufiger ist (Geistes- und Technikwissenschaften, die in den Lehrkanzeln und Instituten gelehrt werden) seit dieser Änderung ausgebaut werden konnte. Ein konsequenter Zug gegen Geniebegriff, Schöngeist und "Kunsthandwerkskunst". Umso anachronistischer stellt sich dagegen die unabdingbare Haftung an den jeweiligen "Meister" während des Studiums dar.

Heute hat die Hochschule etwa in der Architektur oder Malerei 3 Professoren, d.h. jeweils 3 ästhetische Positionen zu einem Fachbereich zur Auswahl. Wer jetzt mit universitärem Selbstverständnis meint, projektgebunden oder semesterweise zwischen diesen 3 Architekturprofessoren wechseln zu können, wird enttäuscht. Wer seinen Studienplan, also das Angebot an Vorlesungen, Seminaren, Projekten der Meisterklasse etc. selbst zusammenstellen möchte, muß den organisatorischen Zeitaufwand dafür ernsthaft in Erwägung ziehen.

Anfang der 80er entstand, hinter der Absicht einer Effizienzsteigerung und Orientierungshilfe, diese Verschulung des Studiumes mit einem korsettartig definierten Studiengang (Architektur, Design, Graphik, Malerei, Mode etc.) als Hauptfach, der immer noch in der Meisterklasse absolviert wird.

Um dieses Manko zumindest teilweise aufzuheben, bemüht sich die Hochschulleitung zunehmend Gastprofessuren zu installieren. Diese sind auf mind. 1 Semester bis maximal 6 Semester beschränkt. Entweder bekommt der jeweilige Gastprofessor anschließend eine ordentliche Professur, oder die Stelle wird erneut besetzt. Eine ordentliche Professur ist eine Stelle auf Lebenszeit. Wie sich das auf einen Betrieb auswirkt, kann sich jede/r Student In? selbst denken, zu spüren bekommt er/ sie es ohnehin.

Eine kritische, vielleicht auch vergleichende Lektüre der jährlich erscheinenden Studienführer der Hochschule empfiehlt sich, sowohl für die institutionalisierten Professoren wie für angehende Studenten. Darin ist viel von dem enthalten, womit sich die Angewandte repräsentiert und wie sie funktioniert. Die Versäumnisse, die unseren Überbau als reformunwillig bloßlegen ebenfalls. Denn: Warum gibt es hier eigentlich noch Professuren auf Lebenszeit, aber keine Frauen als Professoren?

-Richard Ferkl / Antonio Ortiz-

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