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http://de.wikipedia.org/wiki/AStA : Der Allgemeine Studierendenausschuss (A St A) ist ein Organ der verfassten Studentenschaft, gewissermaßen die Regierung der Studentenschaft. Rechtsform des A St A ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes. Der Name stammt aus dem frühen 20. Jahrhundert. Der A St A wird durch ein Studierendenparlament (SP), das wiederum einmal pro Jahr durch die Studierendenschaft gewählt wird, gewählt. Die Aufgaben des A St A sind in den Hochschulgesetzen der Bundesländer geregelt. Im Einzelnen sind das zum Beispiel die Verhandlungen um das Semesterticket, die hochschulpolitische Interessenvertretung der Studenten, das Angebot von Dienstleistungen. Da sich der A St A aus Pflichtbeiträgen der Studenten finanziert, ist die Frage, wieweit ihm ein allgemeinpolitisches Mandat (also die politische Beschäftigung mit Themen, die nicht direkt mit den Studienbedingungen zu tun haben) zukommt, immer wieder Streitpunkt zwischen A Sten?, Länderregierungen und auch innerhalb der Studentenschaft. Besonders problematisch wird dies durch die Tatsache, dass aufgrund der vielerorts geringen Wahlbeteiligung von unter 10 - 15 % teilweise politische Randgruppen zur Förderung ihrer eigenen Projekte den A St A übernehmen konnten und Gelder so umleiten können. Dies gehört zu den Grundproblemen der Verfassten Studentschaft. letzteres ein völliger Quatsch! nur wer sich organisiert findet eine Stimme (:commentbox:) |